NAG beurteilt Tarifabschluss für den Versicherungsaußendienst als völlig unzureichend

Gießen, 03.12.2018 - Mit Enttäuschung hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst zwischen dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) reagiert. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend mit dem 1. September 2018, wurden für die Angestellten und Auszubildenden von Versicherungsvertretern und Maklerbüros Einkommenserhöhungen von zunächst zwei und später 1,3 Prozent vereinbart.

"Für alle Beschäftigten im Angestellten Außendienst, egal in welcher Position oder Vertragsgestaltung, gab es teilweise grundlegende Veränderungen ihrer Tätigkeit, die weder in den Verhandlungen noch beim Abschluss berücksichtigt wurden“, sagt Joachim Jung, Gewerkschaftssekretär und Sprecher des „Arbeitskreises Außendienst“ der Gewerkschaft. "Durch zunehmende Arbeitsdichte und Digitalisierung, da sind sich alle im Arbeitskreis einig, wird sich Tätigkeit im Außendienst immer weiter verändern.“. Hierauf sollten Tarifverträge Antworten liefern, ansonsten würden Tarifverhandlungen – wie vorliegend - auf unzureichende Einkommenserhöhungen reduziert.

Das ist die grundlegende Aussage des NAG-Arbeitskreises, der sich seit einigen Jahren mit speziellen Themen des Versicherungsaußendienstes beschäftigt. Die Tatsache, dass sich bisher keine andere Gewerkschaft wirklich um die Belange des angestellten Außendienstes bemüht hat, veranlasste die Mitglieder des Arbeitskreises konkret Positionen zu beziehen. Dazu hat sich der Arbeitskreis verschiedene Schwerpunkte heraus gearbeitet, mit dem sich die Mitglieder seit Ihrer Gründung beschäftigen, um adäquate Lösungen für die Angestellten im Versicherungsaußendienst zu finden. Da wären z.B.

  • Gerechtes und zeitgemäßes Vergütungssystem
  • Neue Arbeitszeitregelungen durch veränderten Arbeits- und Beratungsaufwand
  • Verlagerung von administrativen Tätigkeiten in den Außendienst
  • Demografie - und Nachwuchsproblematik
  • IDD und EU Datenschutzrichtlinie
  • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beratungs- und Vertriebsprozesse
  • Verlagerung der Betreuung von Bestandskunden und Vermittlern in die Direktionen

Dies sind allerdings nur Auszüge der Arbeit innerhalb des Arbeitskreises „Außendienst“ der NAG.

Joachim Jung: „Wir werden dem angestellten Außendienst nun endlich das geben, was er dringend braucht. Nämlich eine echte gewerkschaftliche Vertretung“.

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NAG spricht sich gegen einen LV-Provisionsdeckel aus

Gießen, 11.10.2018 - Nachdem sich Ende Juni der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) befasste, bei dem sich die NAG intensiv eingebracht hatte, findet in der Branche eine neuerliche intensive Diskussion zur Höhe der Vertriebseinkommen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen statt. Der Grund: Ein diesbezügliches Eckpunktepapier fordert einen harten, gesetzlichen Provisionsdeckel.

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat sich in dieser Frage sehr deutlich auf die Seite der Vertriebe geschlagen und den Finanzausschuss aufgefordert, Planungen für einen LV-Provisionsdeckel eine Absage zu erteilen. Waltraud Baier, Vorsitzende der NAG, begründet dies: „Bereits mit der Einführung der Änderungen aus dem LVRG vor wenigen Jahren ist eine
deutliche Absenkung der Vermittlereinkommen zu verzeichnen gewesen, dessen Vorgaben von der Branche überwiegend in abgesenkten Provisionen, erhöhten Stornohaftungszeiten und Verlagerungen hin zu laufenden Vergütungen umgesetzt wurden. Damit betrachten wir den Beitrag unserer im Vertrieb tätigen Kolleginnen und Kollegen des angestellten und selbständigen Außendienstes zur Kostensenkung als erfüllt an."

Das Bild des Vermittlers, der von Provisionsgier getrieben Kunden nicht benötigte Produkte unterjubelt, sei völlig aus der Zeit gefallen. Seit Jahren sind die Beschwerden über Falschberatung in der Lebensversicherung rückläufig, und das auf einem ohnehin schon sehr niedrigen Niveau. „Zudem werden Vermittler durch lange Stornohaftungszeiten für etwaige falsche Beratung direkt mit ihren Einkommen in Anspruch genommen.", führt die Gewerkschafterin weiter aus. Die Zufriedenheit der Kunden bei einer Beratung durch Vermittler ist darüber hinaus belastbaren Erhebungen zufolge weit oberhalb derer bei Direkt- bzw. Digitalvertrieb. Zudem hat sich das Qualifikationsniveau im Vertrieb in den vergangenen Jahren nochmals erheblich verbessert.

Der Vertrieb von Lebensversicherungen ist alles andere als eine Gelddruckmaschine für die Vermittler, sondern massiv erschwert durch zahlreiche regulatorische Eingriffe, bewusst politisch niedrig gehaltener Zinsen zu Lasten der LV-Sparer und Komplexitätserhöhungen, etwa in der bAV oder der neueren Produktgenerationen der Branche. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz und bräuchten von der Politik viel mehr eine stärkere Unterstützung ihrer sehr bedeutenden Tätigkeit als weitere Angriffe auf ihre Einkommen. Sonst werden immer mehr qualifizierte Vermittler ausscheiden, wie in den vergangenen Jahren schon zu beobachten.", fasst Baier zusammen.

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Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz im Betriebsratsbüro

DSGVO SeminarHamburg, 10. Oktober 2018 – Vom 08.10.-10.10.2018 haben mehr als zwanzig Betriebsräte an dem NAG-Seminar „Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz im Betriebsratsbüro“ teilgenommen. Die DSGVO stellt auch die Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit vor große Herausforderungen. Der Referent Rechtsanwalt Neumann (im Bild rechts neben unseren Gewerkschaftssekretären Joachim Jung und Thomas Kreismer) konnte hier viele Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworten und mit ihnen gemeinsam Lösungen zur erfolgreichen Umsetzung der DSGVO erarbeiten. 

Die NAG verstärkt erneut ihr Team

Joachim Jung optGießen, 01. Oktober 2018 – Zum 1. Oktober haben wir einen neuen Gewerkschaftssekretär für die NAG gewinnen können. Sein Name ist Joachim Jung. Er ist 54 Jahre und – wie man das bei der NAG erwarten darf – ein Versicherungsmensch durch und durch.

Als Versicherungsfachwirt hat er in seiner inzwischen 35jährigen Karriere zahlreiche Bereiche durchlaufen, kennt den Innendienst genauso, wie den Vertrieb. Und das freut uns in der Tat besonders, denn der Kollege Jung war bereits in der Vertriebsunterstützung, als Versicherungsvermittler und als Führungskraft im Vertrieb aktiv. Wir glauben, dass der Kollege Jung gerade mit diesen vielseitigen vertrieblichen Kenntnissen die hierauf ausgerichteten Aktivitäten der NAG bereichern wird. Darüber hinaus hat Herr Jung aber auch weitere Qualitäten. So hat er sich über viele Jahre reichlich Anerkennung als Referent verdient und ist als solcher noch heute beim Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft tätig.

Nicht unerwähnt bleiben darf die betriebsrätliche Erfahrung, die natürlich besonders wichtig ist, um unsere Mitglieder zu beraten und den Betriebsräten vor Ort hilfreiche Unterstützung zu bieten. Als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender kennt er die Möglichkeiten und die Tücken betriebsverfassungsrechtlicher Themen sehr genau.

Mehr geht nicht? Finden wir auch. Und so freuen wir uns sehr, den Kollegen Jung zur Verstärkung unseres Teams dabei zu haben.

Freuen auch Sie sich auf unseren neuen Kollegen, wenn er in Ihrem Betrieb auf einer Betriebsversammlung über die Aktivitäten der NAG berichtet oder in Ihrem Betriebsrat die Arbeit des Gremiums unterstützt!

NAG tritt Falschbehauptung von ver.di zur fehlenden Tariffähigkeit entgegen

Gießen, 23. August 2018 – Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat in der letzten Woche mitnichten festgestellt, dass die NAG keine tariffähige Gewerkschaft ist. Eine solche Feststellung kann nur in einem dafür vom Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehenen Statusverfahren getroffen werden. Die NAG hat im Dezember 2017 ein solches Statusverfahren vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht in Frankfurt eingereicht, im November 2018 ist hier der erste Gerichtstermin. Die kommunizierte Einschätzung von ver.di erfolgt wider besseren Wissens, denn auch ver.di ist beteiligte Partei des Statusverfahrens vor dem LAG Frankfurt.
In dem Düsseldorfer Verfahren geht es um die Anfechtung der Aufsichtsratswahl der ERGO - das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt. Die NAG ist von dem durch ver.di-Mitglieder dominierten Wahlvorstand willkürlich nicht zur Wahl zugelassen worden, weshalb die NAG die Wahl angefochten hat. Die Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidet über die Anfechtung der Aufsichtsratswahl und eben genau nicht über die Tariffähigkeit der NAG. Die wird, davon sind wir überzeugt, in dem erwähnten Statusverfahren festgestellt.
Die NAG hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, ihre Mitgliedszahlen kräftig gesteigert und ist in rund 50 Unternehmen der Versicherungswirtschaft vertreten. In zahlreichen Betrieben und Unternehmen ist die NAG die stärkste Gewerkschaft und hat dem LAG Frankfurt angeboten, dies vor Gericht zu beweisen. Dazu müsste auch ver.di ihre Mitgliedszahlen in den Versicherungen offenlegen, was aber aus Angst über die dann entstehende Offensichtlichkeit der Mitgliederflucht seit ver.di Gründung unterbleibt.
Richtig ist der Hinweis von ver.di, dass nur starke Gewerkschaften gute Tarifverträge aushandeln können. Eine Betrachtung der Tarifentwicklung in der Versicherungswirtschaft belegt mühelos, dass ver.di in der Versicherungswirtschaft die benötigte Stärke nicht aufweist. Die Einkommen der Beschäftigten sind deutlich geringer gestiegen als die anderer Branchen, vielfach war Reallohnsenkung zu verzeichnen, weil die Einkommenssteigerung sogar hinter der Inflation zurückblieb.
Die Strategie von ver.di ist darauf ausgerichtet, unter erheblichem Einsatz von Mitgliedsgeldern unliebsame Konkurrenz mit Hilfe der Gerichte zu vernichten. Auch die tarifvertragsschließende Gewerkschaft DHV sieht sich vor dem LAG Hamburg einer Statusklage von ver.di ausgesetzt.
Unverändert im Raum steht eine Verfassungsbeschwerde der NAG über ein Statusverfahren aus 2015.

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